Bundesgerichtshof urteilt gegen Netflix: Abokündigung muss trotz Restguthaben möglich sein

ORIGINAL QUELLE:
golem.de

Quelle: Golem.de

Netflix hat vor dem Bundesgerichtshof verloren. Das Unternehmen lehnte jahrelang Kündigungen ab, wenn Abonnenten noch Restguthaben besaßen. (Netflix, Verbraucherschutz)

← Zurück zum gaming Archiv (17.04.2026)