Telekommunikationsfirmen dürfen laufende Verträge nicht einseitig ändern. Damit steigen die Siegchancen bei der Sammelklage gegen Vodafone. (Vodafone, Verbraucherschutz)
Telekommunikationsfirmen dürfen laufende Verträge nicht einseitig ändern. Damit steigen die Siegchancen bei der Sammelklage gegen Vodafone. (Vodafone, Verbraucherschutz)