Amtsgericht Starnberg: Google muss für Fakeshop-Schaden aufkommen

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Laut dem Gericht war Google bekannt, dass die Anzeige von einem Fakeshop kam. Der US-Konzern soll das Geld für die nicht gelieferte Bestellung und die Kosten des Rechtsstreits erstatten. (Verbraucherschutz, Google)

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