Wohnungseigentümer dürfen ein Klima-Splitgerät künftig leichter durchsetzen, notfalls auch gegen den Willen der Gemeinschaft. (Bundesgerichtshof, Klima)
Wohnungseigentümer dürfen ein Klima-Splitgerät künftig leichter durchsetzen, notfalls auch gegen den Willen der Gemeinschaft. (Bundesgerichtshof, Klima)