Gegen § 22a TKG: Kommunale Netzbetreiber setzen auf Selbstverpflichtung

ORIGINAL QUELLE:
golem.de

Quelle: Golem.de

Kommunale Glasfaser-Betreiber wollen eine Regulierung nach Paragraf 22a im TKG abwenden und versprechen deshalb Open Access in Fest- und Mobilfunk-Netzen. (Breko, Open Access)

← Zurück zum Unterhaltung Archiv (07.08.2026)