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NIS-2 macht Cybersicherheit zur Lizenz für die Marktteilnahme

Seit Dezember 2025 gilt NIS-2 ohne Übergangsfrist und erfasst auch mit­tel­stän­dische Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Millionen Euro Umsatz. Die Geschäftsführung haftet persönlich für Versäumnisse. Gleich­zei­tig wird NIS-2-Konformität zum Eintrittsticket für regulierte Lieferketten, denn wer die Anforderungen nicht nachweisen kann, verliert Kunden und Ausschreibungen.

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NIS-2 gilt für vernetzte Industrie­anlagen ohne Übergangsfrist

NIS-2 ist seit Dezember 2025 in Kraft und betrifft statt bisher 4.500 nun rund 29.500 Einrichtungen in Deutschland, darunter auch Hersteller vernetzter Maschinen und Anlagen. Wer als Maschinenbauer seine Kunden nicht bei der Compliance unterstützen kann, riskiert sie zu verlieren. Denn Melde- und Risikomanagementpflichten gelten für alle vernetzten Komponenten.

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